schuldig u. sei dieserwegen nach § 166. St .G. II Thl. vor Gericht zu laden. Conclusum per unanimia Elisabeth Riedler ist der schweren Poly. Uibertrettung gegen die körperliche Sicherheit schuldig u. sei deswegen vor Gericht zu laden, und um ihr der Mißbrauch der elterlichen Gewalt u. die gegen die Natur laufende Lieblosigkeit ihres Betragens mit Ernst und Nachdruck vorzuhalten. Aus dem Referat des Hrn. Maãtrath Bleyer. 5206 Anton Neumaier Expeditor bittet, daß für die 3 Rathsdiener u. den Amtmann des m. V. Fonds ein eigenes Locale ausgemittelt werde. Zu diesem Locale ist das Vorzimmer des Expedits und des Rathsaals zu adaptiren und wegen Herstellung der nothwendigen Sessionen und der Fenster das Geeignete zu veranlassen. gelesen Haydinger Pospischil Sekretär Rathsprotocoll Herr Sitzung vom 19. August 1843 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haidinger Magistratrath Maurer Buberl Belyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Herrn Maãtrath Buberl. 5725. Vernehmungsprotokoll über das Gesuch des Silvester Huber um das Befugniß zur Rosoglio und Geistererzeugung und zum Kleinausschank. Dieses Protokoll ist aufzubehalten u. das Gesuch des Silvester Huber mit folgenden zu erledigen: Nach dem Hofkammerdekrete vom 17. Juni 1796
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