Politische Ratsprotokolle 1843

Aus dem Referat des Hrn. Maãtrath Buberl. 5627. Die Viertelmeister in der Vorstadt Aichet bitten dringend, daß dem Josef Derflinger während des schwebenden Exkurses die Ausübung des ihm verliehenen Bindergewerbes für die Vorstadt Aichet gestattet werde. Da sich aus den dargestellten Gründen und Verhältnißen der sogleiche Fortbetrieb der seit dem Jahr 1835 in der Vorstadt Aichet neu creirten u. ununterbrochen fortbetriebenen Bindergerechtsamme als Polizeigewerb dringend darstellt, auch Josef Derflinger darthut, daß für ihn mit dem Antritte dieses Gewerbes keine Kosten verbunden seien, so wird dem Josef Derflinger der Betrieb des Bindergewerbes noch vor Erledigung des Rekurses gestattet. 1825. Extract aus dem Berathschlagungsprotokoll vom1. April 1842 über die Aburtheilung der Elisabeth Riedler wegen angeschuldeten Verbrechens der körperlichen Verletzung. Nach dem Rathsbeschluße vom April 1842 wurde Elisabeth Riedler per Majora des Verbrechens der körperlichen Verletzung für schuldlos erklärt; dagegen aber wegen Mißbrauchs der elterlichen Zuchtgewalt im polizeilichen Wege zur Amtshandlung beantragt. Herr Referent ist daher der Meinung: Elisabeth Riedler sei der schweren Polizei-Uibertrettung gegen die körperliche Sicherheit durch Mißbrauch der elterlichen Amtsgewalt gegen ihre Tochter Elisabeth nach § 165 St.G. II. Thl.

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