tige Beleidigung der Wache so wie der schwer. Polz. Uibertrettung gegen die körperl. Sicherheit durch Raufhandl schuldig u. deshalb mit Anwendung des § 23. des II. Thl. des St. Gb. mit Arrest von 14 Tagen durch dreimaliges Fasten ergänzt zubestrafen. Conclusum per Unanimia Martin Beinhakl ist der ihm Schuld gegebenen, schweren Polizei-Uibertrettungen gegen die öffentlichen Anstalten und gegen die körperliche Sicherheit schuldig, u. deshalb durch 14 Tage mit Arrest mit dreimaligem Fasten ergänzt zu bestrafen. Haydinger Pospischil Sekretär Raths-Protocoll aufgenommen zur Sitzung am 9. August 1843 in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Hr. M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Referat des Hrn. Raths Buberl. 5283. p. Constitut mit Elisabeth Weichselbaumer wegen ihrer Entweichung vom Schube. Da diese Person ausweislos ist u. schon mehrmahl im unsittl. Lebenswandel betreten wurde, ist sie aus dem Coatsbezirke mit der Weisung abzuschaffen, daß Sie bei nächster Betretung abgestraft, u. wieder verschoben werden wird. Videat Hr. M. R. Maurer wegen Amtshandlung gegen den Gerichtsdiener Gehilfen.
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