Politische Ratsprotokolle 1843

führung zu enthalten, und bei seinerzeitigen Ausführung desselben, sich eines hierorts befugten Baumeisters zu bedienen habe. 4763. Dist. Aktuar Willner über den vorgenommenen Augenschein in Betreff des Wurzerschen Lusthauses u. Garten zaunes. Nachdem bei dem aufgenommen Augenscheine sich ergab, daß weder das Lusthaus im Wurzer'schen Garten, noch der Lattenzaun gegen die Spinstätte hin als Feuergefährlich erscheint, so wird den Besitzern des Hauses Nro. 103 im Wieserfeld die Ausführung der Arbeiten am Lusthause gegen dem gestattet, daß sie anstatt des Schindldachs eine offene Lattendecke auf dem Lusthause anbringen u. sodann der bereits errichtete Lattenzaun stehen bleiben kann; die Versperrung die ausgangs vom Hause N. C. 68 des Georg Bischoff in die Spinstätte aber, da keine Beschwerde des Letztern vorliegt, nicht berücksichtigungswerth sei; wovon die Besitzer des Wurzerschen Hauses u. der Viertelmeister Fischer rathschlägig zu verständigen sind. 779. Michäl Haratzmüller meldet, gegen den Bescheid vom 26./31. Juli Nro. 4951 wegen Auftragung die Ausgrabung, seines Kellers durch einen hiesigen befugten Baumeister vornehmen zu lassen, den Returs an. Diese Rekursanmeldung wird zur Wissenschaft genommen, u. zwar mit dem Bedeuten, daß dieser Rekurs keine aufschiebende Wirkung haben könne und daher nach Bescheid vom 26. v. M. diese Bauarbeit nur durch hierorts befugte Werkleute bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln inzwischen fortgesetzt werden dürfe.

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