auch habe er dem Gerichte die Verpflegskosten zu ersetzen. Der Entwurf des Berathschlagungs Protokolles sey sammt den Unters. Akten dem herabgelangten h. Auftrage gemäß dem w. l. k.k. Kreisamte zur Urtheilsschöpfung vorzulegen. Die Hrn. H. M. Räthe Buberl u. Bleyer finden sich bei dem Umstande, als sich die h. Kreisstelle die Urtheilsschöpfung selbst vorbehalten hat, auch nicht berufen, ihrerseits in eine weitere Berathung über diese Untersuchung einzugehen, sie entschlagen sich daher des Votums mit dem Bemerken, daß nach ihrer Meinung lediglich der abgeschlossene Untersuch. Akt der h. Kreisstelle zur weiteren Verfügung vorzulegen seye. Conclusum per majora: Es sey der abgeschlossene Unters. Akt der hohen Kreisbehörde mit Bericht zur weiteren Verfügung vorzulegen. Aus dem Ref. des Hrn. Rathes Bleyer 5050. Joh. Georg Lederbauer Besitzer des Frauenthores um Erfolglassung der für ihn, deponirten Brandunterstützung pr. 293 fl CMz. Die Erfolglassung bewilligt, wie gebethen. Haydinger Weinberger Sektr.
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