Ansuchen bestättigt, daß sich im Verlaufe der Thatbestandserhebung bezüglich des am 1. Novbr. v.J. in dem Gasthause des Josef Brunnmaier in Steierdorf begangenen Einbruchdiebstahl die rechtlichen Inzichten gegen einen gewissen Anton Hegmann aus Göllersdorf in Unterösterreich als Thäter erwiesen, sich so für die anfänglichen Verdachtsgründe gegen die Bittesteller gänzlich behoben, und derselbe auch sogleich der polizeilichen Haft enthoben worden sei. Referat des Herrn Magistratsrath Bleyer 4943. Franz Redl Schulgehilf bittet um gnädige Aufnahme als unentgeltlicher Kanzleipraktikant. Dem Bittsteller sammt Beilagen mit dem zurückzustellen, daß er sich vorläufig einen sechswöchentlichen probeweisen Verwendung zu unterziehen habe, und sodann dieses sein Gesuch belegt mit einem Sustentationsreverse wieder einbringen möge. Zu dem Ende steht demselben frei, sich bei dem Praesidio dieser Stelle geziemend zu melden, und das Verschwiegenheitsgelübde in dessen Hände abzulegen, wornach seine weitere Einweisung erfolgen wird. Haydinger Pospischil Secretaer
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