Politische Ratsprotokolle 1843

auftrug, ein derlei Gewerbe an ein geeignetes Individuum zu ertheilen, dieses Bedürfniß sich auch gegenwärtig bei der Vergrößerung der Vorstadt a zugenommener Population um so dringender herausstellt, dieses Gewerbe als Polizeigewebe nach den für derlei Gewerbe aufgestellten Grundsätzen zu behandeln ist, durch die Verleihung keine Vermehrung der Gewerbe entsteht, Bittsteller sich auch über die erforderlichen persönlichen Eigenschaften ausgewiesen hat, so ist ihm für die Vorstadt Aichet das personelle Bindergewerbe zuverleihen, u. hievon das Binderhandwerk rathschlägig zuverständigen. 4889. Protokoll mit Karl Stohl, Zimmermeister u. dem Gesellen Math. Garstenauer wegen verweigerter Zahlung der Taggelder. Da nach der hohen Regirungsverordnung vom 22. Juni 1803 Z. 7518 die Maurer- und Zimmergesellen den Meistern die Maurergebühr zu entrichten haben, u. die Gesellen bei Strafe ohne Vorwissen ihres Meisters von Baulustigen keine Arbeit annehmen dürfen, so hat sich derselbe bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe hiernach zubenehmen. 4840. K. A. Signatur, daß die h. Landesstelle, die Glasergewerbstransferirung der Wolfgang und Anna Fichtl'schen Conleute von Nro. Cons. 7 in Steierdorf auf Nro .141 in der Stadt bewilligt habe. Hievon sind Wolfgang und Anna Fichtl mit dem Bemerken zu verständigen

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