Politische Ratsprotokolle 1843

23. Juli 1736 gestattet ist, daß sich wegen des Ausweises u. geringer Flickarbeit, die von jedem andern verrichtet werden kann, auch mit dem Gesellen sowohl wegen des Lohnes als der erforderlichen Materialien einverstanden, u. solche Arbeit von einem Gesellen für sich vorgenommen werden kann, wogegen sie sich allen andern nur den Meistern zustehenden Arbeit zu enthalten haben. Hievon ist Bittstl. rathschl. zu verstdgen. Ref. des H. Raths Buberl 4783. P. Filipp Jungmaier, Pferdknecht No. 19 bei der Steyr überreicht ad No. 4186 P. seinen u. seiner Braut Josefa geburtsobrigktl. Meldschein zur coatischen Vidirung. Bei ausgewiesenen guten Sitten, Erwerbe, u. Erwerbsfähigkeit sind, die geburtsobrgktl. Meldscheine maãtl. u. koatisch? zu vidiren. 4805 P. Sekr. Weinberger unterlegt das Erkenntniß gegen Maria Krennmaier wegen Übert. der WochenmarktsOrdnung zur Publik. durch das Coãt Gleink. Aufzubew. u. da die M. Krennmaier den Strafbetrag pr. 1 fl CMz bereits und Polizeiamte erlegte, so sind hierzu unter Abschrift des Erkenntnißes dem A. I. Kassier 40 xr zur Empfangsname u. Rechnungsstellung zuzustl., die übrigen 20 xr aber dem Polizeimann als Apprehendenten-Drittel zu behändigen. 4777 P. Polizei Amt zeigt an, daß Johann Edtmaier, Martin Hubinger, u. Anton Demmelmayer ihre Verschleißläden an Sonntagen während des Gottesdienstes stets offen halten. Da der Krämer Hubinger sein Verkaufgewölbe an Sonn- u. Feyertagen gar nicht offen halten soll, die Grießler hingegen, so wie jene, welche Fleisch verkaufen, um 10 Uhr früh schließen müssen, diese a. h. Vorschrift aber den Victualienhändler Johann Edtmaier der Fleischselcher Anton Demmelmayr u. den Martin Hubinger ungeachtet vorausgegangener mehrmaligen fruchtlosen Abmahnungen nicht befolgten, so haben sich dieserwegen

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