CMz jährl ist der Franz Anton, Stadtpfarrmeßner da dessen Sohn Alois Anton gegenwärtig dasselbe bezieht, durch Dekret zu verständigen. 3414 P. Johann Gottfried Eisenmann Handschuhmacher Pfarre Ried um Verleihung eines personellen Handschuhmachergewerbes für die Stadt Steyr. Da nach der H. RegierungsVerordnung von 29. 7br 1839 die Handschuhmacherey in Oest. ob der Enns mit Ausname Linz und des Herzogthums Salzburg zu den freyen Beschäftigungen gehört, der Bittst. sich über die vollkommene Erlernung u. selbstständiger Betrieb derselben, guten Leumund u. über die sonstige Unbedenklichkeit polit. Seits legal ausweitet, so unterliegt der von ihm angesuchte Betrieb der Handschuhmacher allhier gegen Lösung des Erwerbsteuerscheines und Anzeige, ob er diese Beschäftigung mit oder ohne Gehilfen betreibe, keinen Anstande, wovon er u. die Handschuhmacher zu verständigen sind. Aus dem Referate des Hr. M. R. Bleyer. 4518. P. Kreisamt Erledigung womit die Wahl des Carl Kupezius als Bürgerausschuß bestätiget wird. Zur Wissenschaft u. wird H. Roman Jäger v. Waldau seinen Obliegenheiten als Bürgerausschuß förmlich entlassen u. an seine Stelle Carl Kupezius als solchen decretirt u. ist derselbe am nächsten Rathstage zur Ablegung des Diensteides vor Rath zu fordern, auch hat die Kanzlei dise Veränderung gehörig vorzumerken. Haydinger Weinberger Sekretär
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