Daß die Bittsteller damit auf den ordentlichen Rechtsweg gewiesen werden. 4309 P. Wagnermeister Georg Ekker bittet um Gestattung des Betriebes der Wagnerei im Bezirke der Stadt Steyr, und Erwirkung des Steuerscheines. Da sich der Bittsteller über seinen guten Leumund und mit dem Lehr- resp. Meisterbrief auch über den selbstständigen Betrieb der Wagnerei in der Ortschaft Sirning legal ausgewiesen, und nach dem RegierungsDekrete vom 29. 7br 1839 der Betrieb der Wagnerei in der Stadt Steyr nicht mehr auf Befugnisse beschränkt ist u. auf derley Gesuche die Amtshandlung für freye Beschäftigungen eintritt, so bleibt es dem Bittst. unbenommen, diese Beschäftigung allhier gegen Lösung eines Erwerbsteuerscheines u. Anzeige, ob er selbst mit oder ohne Gehilfen betreibe, auszuüben, wovon derselbe unter Rückschluß seiner Beilagen, so wie das Wagnerhandwerk zu Handen des Vorstehers rathschl. zu verständigen. Referat des H. M. Rathes Bleyer 4393. Protok. mit den Vorstehern der Schuhmacher-Innung, und Bürgerausschüßen, Viertlmeistern u. 2 Bürgern pcto Verleihung einer SchuhmacherGerechtsame an Martin Schlader. Aufzubehalten, u. das Gesuch sub No. 2146 P. zu erledigen: Nachdem sich der Bittsteller über die ordentl. Erlernung der Schuhmacher-Profession, und über eine lange Reihe gut zugebrachter Gesellenjahre ausgewiesen hat, die angewachsene Bevölkerung überhaupt, u. den Umstand insbesondere, daß in der Ortschaft Reichenschwall kein Schuhmachergewerbe besteht, die Errichtung eines solchen wünschenswerth machen, endlich der Umstand zu berücksichtigen ist, daß derselbe als Bürgeru. Familienvater zum Zwecke der Erhaltung seines steuerbaren Zustandes in Eröffnung
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