Politische Ratsprotokolle 1843

kreisamtliches Decret vom 21. d.J. 6965 sich dahin aussprach, daß bei dem Umstande, da die von ihm (Jos Kraker) bei der h. Hofkammer recurirte Reggsentscheidung v. 7. 7br v.J. Z. 26919 sich nur auf dessen Person allso auf das von ihm persönlich ausgeübte Krämergewerb u. den Schnittwaarenhandel bezieht, mit derselben Verordnung ihm jedoch aufgetragen wurde seine 2. Krämerei zu veräußern, die Frage, ob bei dieser nun verpachteten Krämerei der Schnittwaarenhandel gestattet sei, oder nicht, mit seinen anhängigen Hofrecurse in gar keiner Verbindung stehe, u. daß selber einer abgesonderten Verhandlung zuzuführen sey, im Falle der Beschwerdeführer von dem Sachverhalt in Kenntniß gesetzt, auf seinem Wunsche beharren sollte, auch für dieses verpachtete Gewerbe den Schnittwaarenhandel zu bereinigen, so wird demselben anmit von Seite des Maãtes bekannt gegeben, daß wenn binnen 14 Tagen der maãt. Bescheid v. 11. März d.J. Z. 1490 nicht befolgt wird ohne weiters zu Zwangsmaßregeln geschritten werde, wovon auch Josef Kraker jun. u. der Handelsstand zu Handen seines Vorstandes rathschlägig verständigt werden. 4268. Ludwig Werner bgl. Rauchfangkehrermeister zeigt an, daß Josef Stiefvater, Hausbesitzer von N. 63 in der Stadt v. 22 in der Schönau seine Rauchfänge selbst reinige u.

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