sich kein Wasser befindet, und daß dies auch bei der am 22. Juni d. J. in dem Hause der Getreidabmesserin Leitner stattgefundenen und unterdrückten Feuersbrunst der Fall gewesen ist. Wurde vor dem versammelt Rathe dem Bauamtsverwalter Benedikt diese Fahrlässigkeit strengstens verwisen und demselben aufgetragen, binnen 24 Stunden bei zu gewärtigender Suspendirung seines Amtes die vorläufige Verfügung zu treffen, damit das erwähnte Wasserbehältniß nur einstweilen bis zu dessen vollkommener Reparatur, wasserhältig werde. 4198. Vernehmungsprotokoll des Magister Manschgo wegen Behandlung innerlicher Krankheiten ohne Beiziehung eines Arztes. Da bei der abgegebenen Rechtfertigung die Amtshandlung gegen den Magister Manschgo nicht eintritt ist dieses Protokoll blos auf zubehalten. 4197 pol. Vernehmungsprotokoll des Wundarztes Haupt wegen Behandlung innerlicher Krankheiten ohne Beiziehung eines Arztes. Da nach den angeführten Umständen die Uiberschreitung eines Befugnißes nicht eintritt, kann auch die Amtshandlung gegen den Wundarzt Haupt nach den HofdeKreten vom 12 Febr. 1807 u. 28. Mai 1818 nicht eintretten. 4184. K.k. Kreisamts Signatur wegen Anlegung von 153 fl 37 1/2 CMz bei dem Beneficium S. Trinitatis. Ist der Bericht wegen der verzögerten und unterlassenen Elocirung zu erstatten. gelesen Haydinger Pospischil Sekretär
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2