Politische Ratsprotokolle 1843

vorgerufen und vorschriftsmäßig vernommen. Uiber den durch Eingeständniß hergestellten Beweis über den mildernden Umstande des unbescholtenen Lebenswandels vor der Uebertrettung wurde einhellig zu Recht erk. Josef Wimmer sei der schw. Polizei-Uibertrettung gegen die öffentlichen Anstalten, welche zur gemeinschaftlichen Sicherheit gehören durch unterlassene Anzeige der Veränderung, seiner Wohnpartei schuldig, und dieserwegen mit 5 fl zum Armenfonde zu bestrafen. 3614. Vernehmungsprotokoll mit Johann Weindl wegen unterlassener Anzeige der Aufnahme einer Wohnpartei. Vortrag: Gemäß der Polizeiamtsanzeige de praes. 29. März d.J. Z. 2036 wegen von Johann Weindl, Besitzer des Hauses N. C. 36 in Steirdorf unterlassener Meldung der Aufnahme einer Wohnpartei wurde derselbe vorgerufen und vorschriftsmäßig verhört. In Folge des durch das Eingeständniß hergestellten Beweises und bei dem mildernden Umstande des unbescholtenen Lebenswandels vor der Uibertrettung wurde einhellig zu Recht erkannt: Johan Weindl sei der schweren Polizei-Uibertrettung gegen die öffentlichen Anstalten durch unterlassene Anzeige der Veränderung seiner Wohnparteien schuldig u. sei dieserwegen mit 5 fl zum Armenfonde zu bestrafen. 4214. Das Polizeiamt relationirt über einen im Hause der Getreidabmessserin Leitner unterdrückten Brand am 22. Juni d.J. Ist gegen die Beschuldigte nach dem 2. Thl. des St. G. B. das Amt zu handeln, und dieselbe zu verhören. Herr Magistratsrath Buberl erinnert, daß in dem am Berge stehenden Wasser wegen dessen Schadhaftigkeit ungeachtet der bereits eingelangten Reparaturbewilligung

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