Politische Ratsprotokolle 1843

zu geben. Hr. Maatsrath Knoll bemerkt, daß es sich hier jedenfalls und zweierlei Interessen handle, nemlich um jene der zum Ersatz verfällten MaãtsGlieder, dann um jene des städtischen Kassaamts, in dessen Vertretung eben der Maãt als solcher zunächst zur Abgabe einer Äußerung aufgefordert und berufen ist, und daß sonach weder den einen noch den andere Etwas vergeben wenden kann. Von diesen Betrachtung aus ist Hr. M. R. Knoll mit dem von dem Hrn. Referenten beantragten Beschluße ganz einverstanden, indem hierin wegen Verständigung der ersatzpflichtigen Maãtsglieden bereits geeignet vorgesehen ist. Hr. Bürgerausschuß Fröhlich hält diesen Gegenstand für einen reinen Justizgegenstand u. glaubt daher als Bürgerausschuß nicht in der Lage zu sein, hierüber ein Votum, abgeben zu können. Hr. Bürgerausschuß Lehner ist mit Rücksicht auf die über diesen BerathungsGegenstand gemachten Erörterungen mit der Ansicht des Hr. M. Rathes Knoll u. resp. mit dem Antrage des Hrn. Referenten ganz unverstanden. Hr. Bürgerausschuß Schlager ist der Meinung des Bürgerausschusses Fröhlich u. gibt daher kein Votum ab. (hier wurde von Seite des Hrn. Vorsitzenden den beiden stimmverweigernden Bürgerausschüssen widerhohlt erinnert, daß sie als Bürgerausschüße ihrer instruktionsmässigen Pflicht gemäß bei Verhandlungsu. Berathungsgegenständen die auf die Interessen der u. des M. V. Fondes Stadt eine Beziehung haben, in Verhinderung der Oekonomie-Räthe

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