Politische Ratsprotokolle 1843

ad c. der Maat hat wohl bei Abgabe dieser seiner Äußerung keine Pflicht auf die übrigen VerlaãftsGläubiger u. namentlich, auf die Mitschuldner des Erblassers rücksichtlich der zu ersetzenden 3044 fl 56 2/5 xr CMz, einige Rücksicht zu nehmen, weil es ihre Sache ist u. bleibt, für Sicherstellung des den Freyinger treffenden u. von ihnen zu übernehmenden Antheiles an der Leistung des Ganzen selbst zu sorgen, wohl aber ist es in der Billigkeit gegründet, daß sie aufgemahnt, u. das Pflegg. Steyr auf die Zweckmäßigkeit ihrer Vernehmung hingewiesen werde. Ich trage daher an auf folgenden Beschluß: Es seien sämmtliche zum Ersatze der 3044 fl 56 2/5 xr CMz Verfällte, von diesem Einschreiten zur allfälligen Wahrnehmung ihrer Rechte durch Dekret zu verständigen, an das Pflegg. Schloß Steyr aber die Äußerung dahin zu erstatten, daß man, so weit es den Maãt berührt, bei den verwaltenden Umständen u. wo die Rechte desselben als Gläubiger in Absicht auf die bestehende Correal-Verbindlichkeit hierdurch nicht beeinträchtiget werden, in die jure crediti Einantwortung dieses Nachlaßes an die Elisabeth Freyinger wohl willige, daß man aber das Pfleggericht aufmerksam machen müsse, daß es zweckmässig seyn dürfte, auch die übrigen Correalschuldner, da sie das Regreßrecht an diese Verlaãft haben, und keine Gläubiger-Con¬ vocation geschehen ist, hierwegen einzuvernehmen, u. daß man es in der Billigkeit gefunden, habe, wegen allfälliger Wahrnehmung ihrer Rechte denselben von diesem Einschreiten Nachricht

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