Politische Ratsprotokolle 1843

Verfällten unter neuerlichen Hinweisung auf die h.ä. Weisung dto. 14. v.Mts. Z. 3255 P. zu ihrem Wissen u. Benehmen hievon durch Intimations-Dekrete zu verständigen, u. nach Umfluß der achttägigen Frist, je nachdem bis dahin die geschehene Überreichung des Majestätsgesuches anher von ein oder anderer Seite wird ausgewiesen seyn oder nicht, Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. Hr. M. Rath Knoll u. die Hrn. Ausschüße Fröhlich u. Lechner sind mit diesem Antrage ganz einverstanden, jedoch Hr Schlager will sich auch hier des Votums enthalten. Conclusum per majora Sind die IntimationsDekrete an die zum Ersatze Verfällten sogleich auszufertigen, und ist nach Umfluß der 8tägigen Frist nach Maßgabe der bis dahin geschehenen Nachweisung wegen Überreichung des Majestätsgesuches der Bericht an die h. Kreisbehörde zu erstatten. No. 1652 P. Indorsatschreiben des Pflegegerichtes Schloß Steyr wegen Abgabe der Äußerung bezüglich der von Elisabeth Freyinger angesuchten, jure crediti Einantwortung des Johann Baptist Freyinger'schen Nachlaßes. Hr. Ref. M. Rath Bleyer hält wörtlich nachstehenten Vortrag: In dieser Sache handelt es sich, um mit Beruhigung absprechen zu können, zunächst um die Erörterung folgender Vorfragen: a. Berührt das Johann Baptist Freyinger'sche Abhandlungsgeschäft der Maãt überhaupt, und hat er darum eine Äußerung abzugeben? b. Soll sie affirmativ oder negativ abgegeben werden? c. Hat der Maãt bei Abgabe desselben eine pflichtmäßige Rücksicht auf die übrigen Verlaãftsgläubiger zu nehmen? Die Frage ad a beantwortet sich damit,

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