Politische Ratsprotokolle 1843

den von einigen zum Ersatz verfällten Rathsgliedern ergriffenen Hofrekurs. Dieser kann eben darum, weil diese als Partheyen, u. nicht der dabei ganz unbetheiligte Maãt denselben ergriffen haben, u. ein solcher sich darum auch nicht in hiesiger Regist. vorfindet, auch nicht in Abschrift erfolgt werden. Hr. M. Rath Knoll ist mit diesen Erledig. einverstanden. Die Hrn. Hr. Lechner u. Fröhlich sind gleichfalls mit dem Antrage des H. Referenten einverstanden, Hr. Fröhlich jedoch mit Beziehung auf seine bei dem Vortrage der früheren G. Z. 3956 P. abgegebenen VerwahrungsErklärung. H. Schlager verweigert auch hier das Votum aus den bei dem Vortrage die früheren G. Z. 3956 p. angeführten Grunde, u. beharrt bei dieser Weigerung ungeachtet ihm von Seite des Hrn. Vorsitzenden M. Rathes errinnert worden war, daß es in seiner Pflicht gelegen sei, über die heute vorliegenden Verhandlungsgegenstände ob ihrer mannigfachen Beziehungen zu den Interessen der Stadt u. bei dem Umstande, daß die Oekon. Räthe als in Sachen betheiligt von der Berathung ausgeschloßen bleiben müssen, seine Meinung abzugeben. Conclusum per majora Ist der von Hrn. Ref. beantragte Bescheid an die Bittstellerin auszufertigen, und deren Fristgesuch mit Bericht dem k.k. Kreisamte vorzulegen. 3747. P. Kreisamts Dekret vom 6. Juni d.J. Z. 6451, womit eröffnet wird, daß hohe Landesstelle die kreisämtl. Seits zur Überreichung des Majestätsgesuches wegen Nachsicht des angeordneten Ersatzes von 3044 fl 56 xr CMz ertheilte vierwöchentl. Frist genehmigt habe, wobei nunmehr das Kreisamt mit aller Verläßlichkeit binnen 8 Tagen die Ausweisung hinsichtl. des überreichten Majestätsvon Seite des Maãtes Gesuches gewärtiget. Hr. Ref. M. Rath Bleyer trägt auf folgende Erledigung an: Sind die zum Ersatze

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