angeregt wurde, der Zeitpunct nicht bestimmt, von welchen an diese Stiftung ausgeführt werden soll, ob vom Todestage, oder dem Tage der geschehenen gänzlichen fruchtbringenden Anlegungen etc., anderntheils kommen die Intressen welche nach meinem Antrage aus den bisherigen Ersparnißen erwachsen werden, ohnehin den Armen künftighin zu guten, und endlich ist seidt den letzten 3–4 Jahren eine bedeutende Anzahl armer Personen gestorben, welche daher nicht mehr betheilt werden können, endlich ist es nicht rathsam, den Armen einen größern Geldbetrag auf einmal auf die Hand zu geben, weil viele Arme denselben sogleich unnütz verschleudern würden. Von Seite der hiesigen Armeninstituts Rechnungsführung wäre daher bei Ablauf jedes Jahr über diesen besondern Stiftungsvermögen Rechnung zu legen, um daraus zu ersehen, welcher Betrag im nächsten Jahre davon den Armen zu guten kommt. Über die weitere Art der Ausführung führe ich noch folgendes an: der Hr. Testator hat in seinem Testament wohl erklärt, daß die Pfründenaufbesserung viertljährig oder monatlich geschehen soll, nach der dermaligen Einrichtung des hiesigen Armeninstitutes werden die Armenportionen jeden
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