Politische Ratsprotokolle 1843

zugefallene Erbschaftsvermögen stellt sich nach dem Ausweise, welches die Kassabeamten untern 30. Juny 1841 Z. 4229 P. hieher überreicht haben u. welcher Ausweis der hierauf basirten weitern vom hiesigen Rechnungsrevidenten verfaßten in .//. angeschloßenen Rechnung al- Oblgtion. Baarschaft legirt ist, dar mit fl 7143–3850 fl 32 2/4 xr Laut der eben erwähnten Rechnung besteht dieses Stiftungsvermögen mit Innbegriff des weitern Zuwachses mit 1. Juni d.J. m. 7143–5508 3 Totalsumme 12651 fl 3 xr a. und zwar an anliegenden Capitalien pr. 8203 fl b. an Inteen. welche bereits zum hiesigen Armenfonde eingehoben, u. zur Schonung der Armeninstitutskassa, respective der Stadtkassa auf die gewöhnliche Betheilung der Armen verwen. worden sind m. 1313 fl 51 2/4 9516 fl 51 2/4 9516 fl 51 2/4 c. an Intreen. welche erst bis 1. Juni d.J. erlaufen, u. noch zu erheben sind, m. 352 fl 8 d. an Baarschaften die bei den Ankaufe der Staatsschuldverschreibungen pr. 1060 fl erübrigte, u. in der ArmeninstitutsRechnung pro 1840 für diese Stiftung in Empfang gebrachte Baarschaft über Abrechnung der Stempl und anderen Auslagen nach mit 2 fl 58 weiter die vom 8.–9. März 1840 dieser Stiftung durch Kasseeinbruch entwendete Baarschaft pr. 2779 fl 5 2/4 Der Wille des H. Erblassers mit dieser Stiftung geht laut obigen Testamentes dahin, daß er das hies. Arm. Inst. zum UniversalErben einsetze, u. daß die abfallenden Interessen den hiesigen Armen viertljährig oder monatlich als Zulage zu ihrer gewöhnlichen Portion sollen abgereicht werden: diese u. s. w. wie neben. Summa 12651 fl 3 xr Diese Stiftung soll nun endlich obwohl die bei dem gewaltsamen Einbruche in das hiesige Kassaamt in der Nacht vom 8.–9. März 1840 aus diesen Stiftungsgeldern entwendeten baaren 2779 fl 5 2/4 CMz noch nicht wie

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