zugleich ist ihm vor dem versammelten Rathe wegen seines dienstwidrigen Benehmens ein eingreifender strenger Verweis zuertheilen mit dem bedeuten, das im Wiederhohlungsfalle sich veranlaßt sehen würde die Anzeige höhern Orts zu erstatten. Uibrigens wurde der H. Kassier Ludwig Göschl vor dem versammelten Rath berufen um ihm sein dienstwidriges Benehmen verwiesen. Haydinger Pospischill Secretär
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