so kann gegenwärtige Aufkündung nicht angenommen werden, und wird daher zurückgewiesen. 2724. P. Protocoll dto. 24. Aprill 1843 über den Augenschein wegen Zurüksetzung der Planke beim Hause No. 56 in Wieserfeld des Johann Gerstl. Hierüber erhält die Dep. Coõn den Auftrag, den für Joh. Gerstl vorhandenen Betheilungsbetrag pr 160 fl CMz an ihn zu erfolgen, wogegen man erwartet, daß derselbe seinem gemachten Versprechen gemäß ungesäumt zur Hineinrückung seiner Gartenplanke schreitte, wobei es ihm freigestellt wird, an derselben gemauerte Pfeiler, oder hölzerne Bachstähle zur Kostenersparung anzubringen. Hievon sind die Dep. Coõn u. Johann Gerstl, letzterer mit dem durch Rathschlag zu verständigen, daß er der Erhebung wegen an einem Samstage um 11 Uhr sich einzufinden habe. 1725. P. Protocoll dto. 24. Aprill 1843 über den Augenschein wegen Entfernung des Gartlgrundes bei dem Hause No. 37 bei der Steyr, der Maria u. Josefa Mayr. Hierüber wird der Coon aufgetragen, den für Maria u. Josefa Mayr erliegenden Betheilungsbetrag pr 136 fl CMz an dieselben zu erfolgen, wogegen man erwartet, daß dieselben ungesäumt zur Erfüllung ihres Versprechens auf die Wegräumung ihres Gartlgrundes schreitten werden. Hievon sind etc. Aus dem Referat der Hrn. Rathes Buberl. 2727. P. Protokoll mit den GemeindeAusschüßen, u. den Tandlern über die Gesuche der Ignaz Pichler, u. Georg Rab um ein Tandlergewerb. Nachdem die Eva Lipp ihr personelles Tandlergewerb heimgesagt hat, aus den gepflogenen Erhebungen sich die Nothwendigkeit einer fernern Verleihung eines derartigen Gewerbes herausstellte, u. dadurch auch keine Vermehrung dieser Gewerbe geschieht, so wird dem Ignatz Pichler Hausbesitzer in Steyrdorf N. 71 das angesuchte personelle Tandlergewerb mit dem Standpuncte in der Ortschaft Steyrdorf
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