10030 u. 10175 2465 2524 pol de anno 1842. 480 Pol. Kreisamtsauftrag dto 7. Dezember 1842 Z. 15257 wegen Berichtserstattung über den Rekurs der Wirthscommune zu Steyer gegen den diesgerichtlichen Bescheid dto. 17. November 1842 wegen der an Josef Gröswang in der Ortschaft Wieserfeld verliehenen Schankgerechtigkeit. Der Herr Referent beantragt wegen der mit diesgerichtlichen Bescheide dto 17. November 1842 an Josef Gröswang verliehenen Schankgerechtigkeit, einen die diesfällige Verleihung unterstützenden begründenden Bericht der h. Regirung vorzulegen. Herr Magistrathsrath Buberl legt folgendes Votum separatum ein: Nachdem ich bei der Erledigung des Josef Gröswang'schen Gesuchs dto. 17. November 1842 als Referent aus der in selber angeführten Gründen auf Abweisung antrug, so kann ich mich an den gegenwärtigen Vortrag des Herrn Referenten nicht anschließen, beziehe mich auf meine schon frühern Gründe, auf das Vernehmungsprotokoll dto. 14. Novembr. 1842 Z. 9286 und auf die von dem Rekurenten in den gegenwärtig vorliegenden Rekurse angeführten Gründe, Umstände und Verhältnisse, welche ich in den wesentlichsten Punkten als richtig, wahr und berücksichtigungswürdig finde, ich beziehe mich endlich noch auf das Hofdekret dto. 23. August 1827 Regirungszahl 23479, nach welchem Sr. Majestät auszusprechen geruhten, daß Wirthsgerechtsamen nur dann ad Personam verliehen werden sollen, wenn die Nothwendigkeit und der Lokalbedarf dieselben dringend erheischen, daher ohne Noth mit der Verleihung eines derlei Gewerbes nicht fürgegangen werden solle. Herr Magistratsrath Bleyer schließt sich dem Antrag des H. Referenten an; ebenso der Herr Maãtsrath Knoll. Daher Conclusum per Majora: Der von dem Herrn Referen-
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