u. Blutegel während des 1. u. 2. Quartals 1842. Dieses Dekret in Abschrift dem M. V. F. Rechnungsführung mit dem zuzustellen, daß sie dem Apotheker Göppl den Betrag v. 59 f. 57 xr. CMz gegen Quittung ausbezahle, u. von dem Hrn. Dr. Schausberger 2 3/4 xr, u. vom Wundarzt Haupt 1 1/2 xr CMz als Ersatzposten in linea medica einhebe. N. 540. J. K. A. Dekret Z. 685 mit dem vor der kk. Hofbuchhaltung, pol. Fonde verfaßten Ausweis über die für den Rechnungslegern für die dem Armeninstitute im 1. Quartal 1841 verabreichten Arzneien u. geleistete ärztliche Hülfe zu vergütenden Beträge, u. zu leistenden Ersätze. Von diesem Dekrete ist eine Abschrift der m. V. F. Rechnungsführung u. eine Abschrift der A. J. Rechnungsführung zuzustellen u. hat die erstere dem Apotheker Brittinger nicht nur den für liquid erklärten Betrag per 23 fl 49 xr sondern auch bei dem Umstande, daß die auf die Selbstzahlenden erlaufenen, in den ausgeschiedenen 116 Stücken Recepten enthaltenen Betrage dem Fonde von den betreffenden Partheien oder ihren Gemeinden theils bereits vergütet sind, theils noch zu vergüten kommen 36 fl 29 2/4 xr, zus. also 60 fl 18 2/4 xr CMz auszubezahlen, die letztere dagegen ihn mit 76 fl 31 1/4 xr CMz zu befriedigen. Zugleich sind die Ersatzposten u. zwar zum M. V. F. von der Pruckmayr 32 3/4 xr, zum A. F. aber von Dr. Pruckmayr 2 fl 9 3/4 xr Schreiber 1 fl 1 xr Schneider — fl 25 2/4 xr endlich vom Wundarzte Arming 1 1/4 xr einzubringen u. zu verrechnen. N. 554. P. Der Bauamtsverwalter äußert sich ad N. 10163 über das Gesuch des Schullehrers Jacob Irk. Hierüber das sub No. 10163 inliegende Gesuch des Jacob Irk weiter mit folgenden zu erledigen: Der von dem Bittsteller gemachte Antrag zur eigenen Besorgung des Weißnen, Öfenverstreichens, Füllen u. Leeren der Feuerbottiche, der Winterfenster Waschen u. Jalousien Aus u. Einhängen gegen den jährlichen Betrag v. 12 fl 3 xr CMz kann nicht genehmigt werden, doch unterliegt es, keinem Anstande ihm den ausgelegten Betrag per 1 fl 32 xr CMz [?]hebar anzuweisen, sobald derselbe einen spezifizirten Conte vorgelegt haben wird, auch erhält der Bauamtsverwalter zugleich den Auftrag künftighin die nöthigen Arbeiten im Schulhause in Gesuch zu rechter Zeit unweigerlich
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