Vernehmung des Christian Brittinger, Joachim Gschaider, u. Josef Popp, dann eines Raths - Protokolls - Extraktes mittelst Berichtes dahin zu verwenden, daß nun die Genehmigung diesen Straßen - Erweiterungs - Arbeiten mit Ausname des Canales, und zwar auf Kosten der Pfarrkoncurrenz, dann des Antrages, daß mit dem Hause des Josef Popp der Anfang gemacht, mit dem Übrigen aber zugewartet werden dürfe, bis sich die Thunlichkeit in Hinsicht auf der Stadtkasse- kräfte u. andere unverschiebbare Auslagen darstellt, eingeschritten werde. Herr Maãtsrath Buberl ist mit dem Antrage des Herrn Referenten aus den erörterten Gründen einverstanden, und stellt noch insbesondere, da er die Entschädigungs - Anforderung des Josef Popp auch seinerseits für überspannt hält, den Antrag, daß in dieser Richtung mit Popp noch vorläufig ein gütliches Übereinkommen zu versuchen. und für den Fall, als das Resultat der dießfälligen Verhandlung danach nicht günstig ausfallen sollte, gegen ihn nach den Grundsätzen des Expropriations - Gesetzes zu verfahren wäre. Herr Maãtsrath Bleyer gibt folgendes Votum ab: Bei der Erörterung aller auf das städt. Domesticum Bezug nehmenden, und für dasselbe entscheidenden Fragen pflege ich das Nützliche vom Nothwendigen zu unterscheiden. Nach diesem Grundsatze und meiner genauen Lokal - Kenntniß glaube ich nun, daß die Herstellung des fraglichen Canales und des Bau am BrittingerThore nicht nothwendig sey, besonders, wenn jede Überladung gesetzlich geahndet wird, was insbesondere das Brittinger Thor anbelangt.
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