conform dem § 13 der Amtsinstruktion gehörig auszuschreiben, u. zu fertigen. d. Die Journale, so alle Monate abzuschließen, u. nicht, wie geschehen, durch mehrere in einem Contexte fortzuführen. e. die journalis. Ausgabs u. Empfgsposten sd sogleich zu contiren, endlich f. Ist nach Weisung der Amtsinstruktion alle Milit. Quartal ein Hauptbuchs Scontro vorzulegen, in welchem die bestehenden Empfangs u. Ausgbs - Rubriken, u. die hieran monatlich geschehenen Zahlungen ersichtlich gemacht werden müssen, u. ist der erste kommenden 1. Februar vorzulegen. Von der geschehenen Befolgung wird man bei Vorlage des nächsten Kassajournales u. bei einer gelegentlichen Amtsuntersuchung Einsicht nehmen. Hiervon ist das Kassaamt unter Rückschluß des Journales sammt Beilagen auf seine Eingabe, der Revident aber auf seine Bemerkungen mit dem rathschl. zu verständigen, daß im Kassa - Scontro der verbliebend Kassarest nicht mit 3143 fl 38 3/4 xr CMz, sondern richtiger mit 3143 f 28 3/4 MCz vorzutragen, u. der allfällig eingeschlichene Fehler sogleich zu verbessern sei. Hr. Oek. Rath Woisetschläger referirt: 247. P. Rechnungs-Revident berichtet ad No 69 P. den RevisionBefund des Taxjournals pro Decbr 1842. Dem Taxator zum Belege seiner Rechnung. Hr. Oek. Rath Kaindl. referirt: 232. P. Kr. Amts - Sign, wornach h. Regierung die Anschaffung von 5 Drahtnetzen für den Rathhausthurm genehmigt. Dem Bauverwalter abschriftl. mit dem zuzust, daß die 5 Drahtnetze von Hoffellner im Gewichte mit 116 ℔ a 23 xr CMz angefertigt werden
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