welche mit Getreide oder andern Artikeln in der Absicht auf den hiesigen Markplatz gebracht werden, damit die Ladung auf demselben feilgebothen u. verkauft werde. An das Pfleggericht Losensteinleiten ist als Remißschreiben dahin zu erlassen, daß die Robothen u. anderen Partheien, welche bereits verkauftes Getreide hieher führen mit einer gehöriger Ausweisung versehen werden wollen. 5109 P. Bauamtsverwalter Benedikt äußert sich ad num 4580 P. anno 1842 in Betreff der Verrechnung der Länd- u. Haftgelder. Hierüber und in Folge des Rathsbeschlußes vom 1. März 1823 wird die hierortige Erledigung vom 18. v. M. ad num 4580. v. J. 1842. dahin modifizirt, daß zwar dem Josef Huber, der ihm verliehene städtische Holzschätzerdienst verbleibe, er aber die Caution pr 200 fl CMz nicht dem Magistrate, sondern dem städtischen Bauamtsverwalter welcher für die Verkauf der hieher auf der Enns ankommenden Holzgattungen, Einbringung der Kaufschillingsgelder u. Zustellung desselben an diejenigen, denen sie gehören, zu haften hat, zu leisten habe, weil es dem Holzschätzer obliegt, diese Gelder von den Käufer einzuheben u. dem Bauamtsverwalter abzuführen und daß 2. Die Einnehmer der Länd- u. Haftgelder davon erstere von jeden Buchfloß oder Thann[?] der ursprüngliche Eigenthümer des Holzes mit 12 xr CMm letztere über der Käufer ebenfalls mit 12 xr CMz entrichtet, wie bisher und nur unter der Controle des Hrn. Oek. Rathes Nekheim die Berechnung u. Abfuhr derselben an die Stadtkasse nach Maßgabe der hierortigen Erledigung v. 1. März 1823 dem Bauamtsverwalter verbleibt. Referat des Hrn. Magistratsraths Buberl vorgetragen vor Hrn. M. Rath Maurer. 3579 P. Note der Versorgungshaus-Verwaltung Linz bet. den in das SiechenHaus abgegebenen Joh. Ziegelhauser. Diese Note dem Kassaamte als Armeninstituts-Rechnungs= führung in Abschrift mit dem
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