auf dieselbe nebst unentgeltlicher Hindannlaßung des Materiales noch eine Draufzahlung gemacht werden müßte, wie es schon bei mehreren Fällen geschehen, u. endlich der zu überlaßende stadtische höchstens wieder nur Grund zum neuen Hausbau wie bei anderen Grundstücken es im vorigen Jahre geschehen ist, auf 6 xr CMz pr □ Klftr, u. zwar umsomehr wertgeschätzt wurde, weil er ein sehr abschüßiger ganz untragbaren Leintengrund ist auf welchem wegen nach die wenigen vorkommenden Gräser von den Leuten zertretten werden, endlich im Entgegenhalt, der laut Protokoll aber von Franz Haim gestellten Forderung pr 650 fl CMz mehr als 350 fl CMz u. des laut Protokoll auf 121 fl 15 xr CMz ratificirten Abtragungskosten derzeit in Ersparung kommen, glaube ich, es sey ihre Forderung für billig zu erkennen, u. die günstige Gelegenheit zur gänzl. der Demolirung dieser Thores nun zu ergreifen. Ein neuerlicher Grundbuchsextract, welcher das Eigenthumsrecht, u. nunmehr haftende Lasten erweiset, ist hier anliegend. Endlich folgt das Protokoll über die neuerliche Vernehmung des anstoßenden Hausbesitzers Josef Krenklmüller N. 37 in Steyrdorf, des Franz Faßbender, nunmehrigen Besitzers N. 39 in Steyrdorf aus welchem hervorgeht, daß sie nicht nur dagegen keine Einsprache machen, sondern dabei sogar selbst hilfreiche Hand biethen wollen, u. weiter das Protokoll über die Vernehmung der Stadlmayrgutsbesitzerin Magd. Zachhuber welche das Recht anspricht, auf dem von Theresia Haim zu verbauen beantragten Grund ihre Schafe weiden zu lassen, aber ebenfalls keine Einwendung macht.
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