40 fl CMz von eben diesem Tage angefangen, aus hiesiger Stadtcassa auszahlen zu dürfen. Die Herren Maãtsräthe Maurer Buberl u. Knoll sind mit dem Hrn. Ref. einverstanden. Die Herren Oekon. Räthe Woisetschläger, Kaindl und Neckheim mit ihrer Virilstimme, dann die anwesenden Bürgerausschüße mit ihrer Curialstimme, stellen den Antrag dahin, den ErziehungsBeitrag für die Kinder der Bittstellerin, und zwar für jedes bis zum zurückgelegten 12. Jahre mit 40 fl CMz, von da an aber bis zum zurückgelegten 18. Jahr nur mit 20 fl CMz zu bemessen. Zu allen übrigen Punkten sind sie mit dem Hrn Ref. einverstanden. Der Herr Vorsitzende schließt sich dem Antrage des Hrn. Ref. M. Rathes Bleyer durchaus an, daher: Conclusum per unanimia resp. per majora: Es sey das vorliegende Gesuch unter Anschluß des mit dem Kassaabschl. belegten Raths Prot. Extractes vorwortlich an das kk. Kreisamt zu überreichen, u. um Erwirkung der h. Regierungs-Bewilligung zu bitten, der Witwe Mayr vom 1. November 1841 angefangen ihre normalmäßige Pension jährl. 166 fl 40 xr CMz jedem ihres 4 unmündigen Kinder Maria Anna, Antonia Theresia, Karolina Josefa, und Josefa Mayr aber einen Erziehungsbeitrag jährl. 40 fl CMz von eben diesem Tage angetangen aus hiesiger Stadtkasse auszahlen zu dürfen. N. 1259. P. (während des Vortrages dieser G. Z. zwar der Herr Bürgermeister perhorrescirt) Note des Collegium der lf. Städte in O. Östreich, daß das h. Verordneten-Collegium die Wahl des Hrn. Bürgermeisters Haidinger zum Deputirten diesen Stadt begnehmigt habe. Dem Bürgermeister zum Wißen u. weiteren Verhalten zuzustellen, eine Abschrift aber in der Registratur zu hinterlegen. N. 1361. P. Hr. Michael Loitzenbauer Rechnungsrevident berichtet ad N. 736. den Revisionsbefund des Stadtcassajournals für den Monat Jänner 1843. Aufzubehalten u. da dieses Journal bei der Revision richtig befunden wurde, ist dasselbe dem Kaßaamte samt Beilagen zurückzustellen. N. 1178. P. Anton Barton Gerichtsdienersgehülfe um einen Gehaltsvorschuß von 10 fl CMz. Da die Begünstigung eines Gehaltvorschußes nur denjenigen
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