für, jedes derselben bis zum Normalalter im vorliegenden Fall, wo lauter Töchter vorhanden sind, das zurückgelegte 18. Jahr, einen Erziehungsbeitrag anzusprechen habe. Und da dieselben nach dem Stand u. der Besoldung des Vaters, dann der Zahl der Kinder zu bemeßen, u. sie zur Beihülfe der Mutter bestimt sind, so würde ich einem jeden Kinde 40 fl CMz zutheilen, denn einmal war ihr Vater Kassier, und stand daher einem Amte vor, er genoß eine Besoldung, von 500 fl CMz u. der Kinder sind 4, jeder aber weiß, daß ein solcher Familienstand keine kleinen Sorgen u. Kosten verursache, daß ein Kind mehr als 40 fl jährlich brauche, daß die Preise der Bedürfnisse täglich, nicht aber der Gehalte, Pensionen u. derlei Beiträge steigen, daß einer Wittwe das Erziehen, u. Verdienen ohnehin schwer u. sauer werde, u. weil ich hier ob der allgemeinen Pflicht Wittwen u. Waisen nicht zu drücken, dann aus der Rücksicht, daß die Stadt dem Mayr wirklich viel, sehr viel zu danken hat, er derselben Gesundheit, u. ich möchte sagen sein Leben geopfert hat, dann ob der Nacheiferung Anderer nicht gerne kargen, u. mich vor dem Richterstuhl der öffentl. Meinung einer [?]igkeit oder Härte möchte anklagen laßen, endlich ich seine Verdienste an seinen Kindern lohnen würde. Der Dank der Wittwen u. Waisen bringt nach meiner Überzeugung überall nur Segen ein, und was die Stadtkassa dahin giebt, wird ihr meines Erachtens wahrlich nicht wehe thun, daß sie diese Ausgabe aber tragen kann, zeigt der beigebogene Kassaabschluß. Ich trage daher auf folgenden Beschluß an: Es sei das vorliegende Gesuch unter Anschluß des mit dem Kassaabschluße belegten Rathsprotokollsextractes vorwortlich an das k.k. Kreisamt zu überreichen u. um Erwirkung h. Regg̃s. Bewilligung zu bitten, der Wittwe Mayr vom 1. Nov. 1841 angefangen ihre normalmäßige Pension jährl. 166 fl 40 xr, jedem ihrer Kinder Maria, Theresia, Karoline u. Josefa Mayr aber einen Erziehungsbeitrag jährl.
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