lerin des Drittel mit 333 fl 20 xr CMz vom 1. May 1842 angefangen, als normalmäßige Pension, daß das Gemeindevermögen zu deren Deckung zureiche zeiget den Kassaabschluß sub ./. Ich trage daher an: Dieses Gesuch ist unter Anschluß er belegten Rathsprotokollsextractes vorwortlich dem kk. Kreisamte mit Bericht u. der Bitte zu überreichen, bei h. Regg̃ die Bewilligung zur Auszahlung der der Bittstellerin gebührenden Pension jährlich 333 fl 20 xr CMz v 1. May 1842 angefangen an selbe gnädig erwirken zu wollen. Mit dieser Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden daher: Conclusum per unanimia Dieses Gesuch ist vorwortlich dem kk. Kreisunter Anschluß eines Rathsprotokoll Extractes amte mit der Bitte zu überreichen, bei h. Regg̃ die Bewilligung zur Auszahlung einer jährl. Pension von 333 fl 20 xr CMz von 1. May 1842 angefangen an selbe erwirken zu wollen. N. 670. P. Die städtische Kassierswittwe Theresia Mayr um Einwirkung der normalmäßigen Pension u. entsprechenden Erziehungsbeiträge für ihre 4 mj. Kinder. H. M. Rath Bleyer erstattet wörtlich folgenden Vortrag: Wird in die Beurtheilung des vorliegenden Gesuches eingegangen, um hierüber sofort einen Antrag den vorgesetzten Behörden unterbreiten zu können, so ergibt sich, daß urkundlich nachgewiesen sei: 1. daß der hierseitige Kassier Stefan Mayr am 17. Oktober 1841 in der Dienstesactivität in einem Alter v. 37 J. gestorben sei. 2. in diesen Eigenschaft seidt 19. Nov. 1831 allso durch 9 Jahre 10 Monathe u. 28 Tage als solcher einen Gehalt jährlicher 500 fl CMz genoßen u. in diesen Eigenschaft, 29 Jahre alt, die Bittstellerin am 8. Oktbr. 1833 geheirathet habe. 3. daß a.h. S. Majestät der Kaiser ungeachtet des im Wege liegenden Abganges an der vollen 10-jährigen Dienstzeit ihres Gatten sie dennoch aus Gnade pensionsfähig zu erklären geruht habe.
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