H. M. Rath Bleyer referirt. Karoline Reißer, Bürgermeisterswittwe hier um Erwirkung der normalmäßigen Pension. In diesem Gesuchen wird um Erwirkung der normalmäßigen Pension von der Besoldung des abgeleibten Hrn. Bürgermeisters Reißer vom 1. May 1842 angefangen gebethen, u. von Seite der Frau Bittstellerin folgendes nachgewiesen: a. daß ihr vorbenannter Gatte seit 24. Dezbr. 1803, folglich durch beinahe 39. Jahre da er am 7. April 1842 gestorben ist dieser Stelle ununterbrochen u. zwar v. 7. Febr. 1803 bis 1819 als Rath u. von da weg bis zu seinem Tode als Bürgermeister dieser Stelle gedient hat. b. daß er in der Activität verstorben. c. sie seine rechtmäßig angetraute Gattin gewesen sei, u. mit ihm d. während stehenden Ehe immer in unzertrennter Gemeinschaft gelebt. e. daß sie nach selbem kein Vermögen ererbt habe, auch kein solches selbst besitze, sondern mittellos im 33. Jahre histerisch, u. erwerbsunfähig sei und endlich f. für 3 unversorgte Töchter Theresia 27 J., Wilhelmine 24 u. Pauline 21 J. alt zu sorgen habe, welche an für sich nach den bestehenden Directiven auf einen Erziehungsbeitrag keinen Anspruch haben. Hieraus folgert sich von selbst, daß der gestellten Bitte, zumahlen der Erblasser entsprechend gedient hat, weder in Hinsicht auf die Dienstzeit u. Art desselben, noch auf sein Vermögen, Alter u. Besoldung noch in was immer für einer Richtung, vorgesezte Hinderniße im Wege stehe. Und da der Gehalt desselben letster Hand pr 1000 fl CMz bestanden, u. er denselben für den Monath April 1842 bereits bezogen hat, so gebührt der Frau Bittstel-
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