Stadt selbst über früh oder lang auch noch anderweitige Steinmassen zum Schutze dieses Ufers gegen die Strasse bedürfen wird, so kann von Überlassung von Bruchsteinen und jener Strecke überhaupt an den Wehrgraben keine Rede sein. 525. P. Kassaamt zeigt an, daß Johann Satzinger das auf Schuldbrief vom 15. Octob. 1837 zur Stadtkassa haftende 5 % Capital pr 2400 fl CMz bezahlt habe. Über die vorläufige gehörige Aufbürdung beim Kassaamt einstweilen in Empfang zu nehmen, die geeignete Quittung auszustellen, u. den Schuldschein zurück zu stellen. Wegen Wiederanlegung ist bereits das Nöthige verfügt. N. 1034. P. Kreisamtsdie von h. Behörde erfolgte Intimation über Genehmigung käuflicher Überlaßung eines der von 6 Klftr 4 Schuh Stadt Steyr gehörigen Grundes außer der Lizitationswege an die Anna Kernstock Hausbesitzerin N. 97 in Wieserfeld. Nunmehr der Kaufcontract in den vorgeschriebenen Exemplarien auszufertigen, u. von der Kanzlei mittelst Relazion vorzulegen. Hr. Math. Buberl referirt. N. 1032. Landgerichtsdiener zeigt an daß 3 Schüblinge wegen zerrissenen Stiefeln nicht weiter transportiert werden können. Dem Landgerichtsdiener mit dem Auftrage zuzustellen, die Fußbekleidung dieser Schüblinge durch den Bauamtsverwalter genau untersuchen zu lassen, welcher bei nöthigen Befund für die Schuhverbesserung sogleich Sorge zu tragen, und den Conto mit Relazion vorzulegen hat. N. 986. P. Alois Miller Theater Director macht einen Antrag, das hiesige Theater so herzurichten, daß im selben auch Bälle abgehalten werden können. Dem Bittsteller wird dieses Gesuch mit dem rückgestellt, daß es vorläufig seine Sache seyn wird, beim h. kk. L. Präsidio die Bewilligung zu erwirken allhier durch 3 nacheinanderfolgende
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