XI. Peter Aigner. An denselben ein Dekret des Inhaltes zu erlassen, daß er seinen Sohn bei sonstiger Bestrafung fleißig zum Besuch der Schule anzuhalten habe. XII. Josef Reinsam. XIII. Anna Beinhackl. XIV. Theres Krenmüller. XV. Anna Teufelmayr. XVI. Johann Schattinger. XVII. Michael Rothmantel. XVIII. Marschhofer. An Reinsam u. Schattinger wie oben ad 11; an Beinhackl, Krenmüller u. Teufelmayr ad 1. Neu das Decret zu erlaßen an Rothmantel u. an die Marschhofer'schen Eheleute aber mit dem Anhang, daß sie bei nächster Anzeige zur Bezahlung des Schulgeldes verhalten werden müßten. XIX. Ignaz Pichlwagner Ignaz Pichlwagner sei wegen vernachlässigter Pflichterfüllung im Anhalten seines Sohnes Franz zum fleißigen Besuche der Wochenschule aus dem Verzeichnisse der Befreiten auszustreichen, u. zur Zahlung des Schulgeldes zu verhalten. Daher das Erkenntniß zu erlassen. XX. Elisabeth Neudasdy. XXI. Anna Strohmann. XXII. Anna Schrotz. XXIII. Franz Fröhlich. XXIV. Georg Brückler. XXV. Barbara Angerer jetzt verehel. Dischon. Die Erkenntniße dahin, daß die Eltern hierwegen der Befreiung des Schulgeldes verlustig erkannt werden, auszufertigen. XXVI. Maria Ortner. Ist Maria Ortner hierwegen mit dem Verluste ihrer Armenportion zu bestrafen, u. hierwegen das Erkenntniß auszufertigen. Betreffend XXVII. den Ignaz Schlader, so ist, da er die angeschuldete Vernachläßigung seines Ziehsohnes Anton Gärtner hinlänglich rechtfertigte, von Seite der Obrigkeit ein weiteres Einschreiten nicht nothwendig. Betreffend XXVIII. den Taglöhner Molterer, so hat, da derselbe laut Polizeyrapport nicht ausfindig gemacht werden kann, das Verfahren gegen ihn bis zu seiner Ausfindigmachung auf sich zu beruhen. Bleyer gelesen Reisser Bgst. Sekretär
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