die Beschwerde des Peter Oellinger. Hierüber das sub N. 7169 P. inliegende Gesuch weiter mit folgendem zu erledigen: Da sich bei dem hierüber abgehaltenem Augenscheine gezeigt hat, daß ein Grund einer Beschwerde nicht vorhanden sey, kann gegen die [?] [?] Sturmbauer'schen Eheleute nicht vorgekehrt werden, u. wird der Bittsteller mit seiner Beschwerde, so er noch auf selber verharren zu müssen meint, auf den Rechtsweg verwiesen. Hievon sind der Beschwerdeführer Peter Oellinger u. die Sturmbauer'schen Eheleute durch Rathschlag zu verständigen; da übrigens am 5. d. M. sub N. [?] über die Beschwerde der Kath. Oellinger der k.ä. Auftrag zur Vorlage bei der dießfällige Verhandlung ergangen ist, sind dieselben mittelst folgenden Berichtes vorzulegen. 8060 Joh. Neumayr um die Bewilligung zum Bezuge der Mauth von den in die Schönau gehenden Fuhren. Da diejenigen Fuhren, welche von auswärts nur in die Schönau herein gehen, einen Schranken nicht passieren, kann von denselben auch eine Mauth nicht bezogen werden. Hievon ist der Bittsteller duch Rathschlag zu verständigen. Herr Rath Buberl referirt. 990. Protokoll mit Joh. Scherb wegen excessivem Benehmen. Aufzubehalten, und da der Joh. Scherb ungeachtet der erst seit kurzem mehrmaligen gefänglichen Anhaltungen desselben, Abstrafung durch arbitraeren Arrest, und erfolgten eingreifenden gerichtlichen mündlichen Ermahnungen zur Besserung, in seiner eingewurzelten Trunkenheit, in seinem excessiven, die öffentliche Sittlichkeit und Ruhe störenden Benehmen, fortfährt, so ist derselbe, da er zu Stockstreichen qualificirt ist, dieserwegen mit 8 Stockstreichen zu bestrafen u. hierauf dieserwegen das Erkenntniß auszufertigen. gelesen Haydinger Bleyer Sekretär
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