Politische Ratsprotokolle 1842

daß er sich am nächsten Rathstage zur Beeidigung vor Rath stelle, vor der Beeidigung aber sich über den Erlag der Caution pr 1000 fl CMz ausweise. Und da durch die Beförderung des Willner als 2. Kanzellisten zum Kassier der 3. Kanzellist Bindlehner in die 2. mit dem Gehalte von 300 fl CMz; der 4. Kanzelist Hübl aber in die 3. mit gleichem Gehalte wie früher, u. der Acceßist Zeilmayr in die 4. Kanzellisten-Stelle mit dem Gehalte von 250 fl CMz; sowie der erste KanzelleyPraktikant Leithner in die Acceßisten-Stelle mit dem Gehalte von 150 fl CMz eintritt, so sind an selbe die nöthigen Dekrete zu erlaßen, u. das Kassaamt gleichfalls wegen Auszahlung der Gehalte an obbenannte Individuen nach der gegenwärtigen Bestimmung das Dekret auszufertigen, übrigens Bericht rücksichtlich der weitere Taxbemessung höhern Orts zu erstatten, die Besetzung der erledigten zweiten unentgeldlichen Kanzeley-Praktikanten-Stelle, da Adam in die erste vorrückt, auf die gewöhnliche Weise ausgeschrieben, die übrigen Gesuche sind demnach abweislich zu erledigen. Für diesen Antrag stimmen die Hrn. Räthe Maurer u. Buberl. Dagegen ist der Hr. Öconomierath Woisetschläger der Meinung, es sei die erledigte Kassiersstelle dem Ludwig Göschl zu verleihen, weil derselbe alle Eigenschaften zu dieser Stelle im vorzüglichen Grade besitzt, lang gedient u. praktisch routinirt ist, daher von dieserwegen vor dem Aktuar Willner den Vorzug haben müße, welcher erst vergleichungsweise kurze Zeit im Dienste ist, u. im Steuer- u. Kassawesen, worin er bis nun zu nie gearbeitet hat, ganz u. gar unerfahren ist, es aber hier gilt, auf diesen Dienstposten, der für gemeine Stadt von der größten

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