Politische Ratsprotokolle 1842

zum Grunde liege, die Krämer in ihren alterworbenen Verschleißrechten zu beschränken sondern, daß selbe nur dort u. dann in Anwendung zu bringen u. die auf keine genaue Bestimmung basirte Gränze der Verschleißrechte Handelsleute u. der Krämer ohne gewaltsame Störung der Erwerbsverhältniße mit Hinblick auf selbes wirkend zu machen sei, wo es sich um Entstehung neuer Krämereyen handelt, oder wo ausgedehntere Verschleißrechte erst in Anspruch genohmen werden, da nun dieses bei dem Krämer Josef Kraker nicht der Fall ist, so kann er auch in der Führung u. dem Verschleiße seiner gegenwärtigen Schnittwaarenartikel für seine Person nicht beschränkt werden, u. es kann dieserwegen auch dem weitern Begehren, in Betreff der Einschränkung in den Verschleißrechten derjenigen, welche künftig die Knabl'sche oder Köchel'- sche Krämergerechtsamen käuflich an sich bringen sollten, nicht stattgegeben werden, sondern es muß dem Handelsstande in jedem einzelnen derlei Falle bevorbelaßen bleiben, seine vermeintlichen allfälligen Rechte von Fall zu Fall besonders ausgetragen, da der Maãt in die Privatrechte Einzelner nicht eingehen kann. 824. Protokoll mit Karl Reschauer, Vorsteher des hiesigen Handelsstandes wegen den Krämer Andreas Jellen wegen unbefugter Ausdehnung der Verschleißrechte des Letzteren. Bescheid wie ad N. 797 da Jellen die A. M. Oster-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2