ständigen, dann der Viertelmeister über den Bestand der Wohnbestandtheile zum Behufe der Besteuerung zuzustellen. Herr Rath Buberl referirt: 67. Regg̃sdekret dto. 2. v.M. u. d. Z. 28244. u. k.ä. Intimation dto. 3. d.M. Z. 45 mit der Entscheidung über den Recurs des Mathias Haider wegen ihm verweigerter Verleihung eines Schneidergewerbes für die Ortschaft Gmain. Dem Mathias Haider unter Rückschluß seiner Beilagen in Abschrift, übrigens ist die Verleihung eines dießfälligen Gewerbes für die Ortschaft Gmain durch ein Edikt bekannt zu geben, u. hierbei auch das Gesuch des Mathias Haider bedacht zu nehmen. gelesen Haydinger Bleyer Sekretär Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 12. Jänner 1842. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reisser krank Magistratsrath Haydinger, Vorsitzender Maurer Buberl vacat Sekretär Bleyer Herr Magistratsrath Maurer referirt: 142. Schreiben des Dist. Coats Garsten über die Vornahme der von den Wehrgrabenvorstehern dortämtlich angesuchten Local-Augenscheines auf den 15. d.M. um 9 Uhr früh mit dem Ansuchen um maãtliche Intervenirung u. Anweisung des hiesigen Zimmermeisters Stohl als Kunstverständigen hierzu. Zu interveniren u. der Zimmermeister Stohl zu diesem Augenschein vorzuladen.
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