10226. P. Kassier Göschl bittet um Erwirkung eines weitern monatlichen Termins zur Legung der städtischen Rechnungen pro 1842. Hierüber wird dem Exhibenten mittelst Rathschlag bedeutet, daß in Erwägung, weil nach den mit k.ä. Currende dto. 22. Aprill d.J. N. 4576/94 bekannt gegebenen Thema nicht alle Rechnungen, in einem u. demselben Termine zu legen können, auch der mit derselben Currende verlautbarten Vorschrift, dto. 5 Jänner 1842 N. 6587/17 de 1841 nur kurze Fristerstrekungen hochortig bewilligt werden, eine so lange Frist weder zugestanden würde, noch bei der gegebenen Aushülfe nothwendig erscheinet, übrigens nur dazu dienen würde, das Kassieramt in der Behandlung der laufenden Geschäfte woran dem Maate. u. den Kassabeamten zur endlichen Herstellung der so wünschenswerthen Ordnung gleich sehr gelegen seyn muß, neuerlich zu retardiren, wenn sich unter einen unter Vorlage dieses Gesuches und Intresse des Bittstellers lediglich nur wegen Legung der Stadtcassaamtsstükrechnung vom 1. Aprill bis ultimo Oktober 1842 um eine Fristerweiterung bis letzten Jänner 1843 bei dem k.k. Kreisamte vorwortlichen verwende. Im übrigen kann von der genauen Befolgung der Kassiramtsinstruction durchaus nicht abgegangen werden, und wird der H. Kassir zur genauen Überwachung des Controllors mit dem Beisatze angewiesen, allfälligen Unfleiß oder Halsstarrigkeit desselben zur weite-
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