welche sodann an die k.k. Cam. B. V. in Linz abzuführen u. daher anzufügen ist, das Expedit hat von dem Hrn. Bürgermeister die Note über die geschehene Vertaxirung seines frühern Gehaltes pr. 700 fl CMz abzuverlangen u. dieselbe innerhalb 8 Tagen mit Relation vorzulegen. 10222 P. Kr. Amts Sig. dto. 10. Dez. d.J. Z. 15786 über die Bitte des Magistrates Steyr um Enthebung bey der Einhebung u. Verrechnung der Miethzinsen vom hiesigen Exjesuiten Gebäude w. Übertragung dieses Geschäftes an den L. Oberpfleger Hyn in Garsten, wornach diesem Antrage nicht Statt gegeben wurde. Zur Wissenschaft u. dem Hrn. Expeditor mit dem vorzuhalten, daß nachdem die Einhebung u. Verrechnung dieser Miethzinsen dem Maãte nicht abgenommen wurde, dieselbe aber einem andern Amtsindividuum nicht wohl übertragen werden kann, er die selbe fortan zu besorgen, und sich hiebei erforderlichen Falls des Beistandes eines Kanzellisten zu bedienen habe. Haydinger Weinberger Sekretär
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