wird der Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen durch Rathschlag verständigt. H. M. Rath Bleyer referirt: 10241. P. Protokoll mit den vaganten Simon Fugsluger wegen Unterstützung aus der Stadtkasse u. den Brandhilfsgeldern. In dieses Gesuch kann nicht gewilligt werden, da einerseits die Stadtkassa zur Verabreichung einer solchen Unterstützung weder beruffen, noch ermächtigt ist, andererseits die Hilfsgelder, auf welche zur Verabreichung derselben noch hingewiesen wird, lediglich für der Abgebrannten bestimmt sind, in welche Chategorie Bittsteller nicht nicht eingereicht werden kann. Hievon ist derselbe rathschlägig zu verständigen. 10188. P. (H. Bürgermeister Haidinger wurde bei dem Vortrage des nächstfolgenden Geschäftsstückes perhorrescirt) K.k. Kameralbezirks Vwaltg. Linz erinner Hr. M. Rath Buberl habe vom 1. Dzbr. d.J. durch die Vorükung und den höhern Gehalt von 700 fl die Taxe von 33 fl 20 xr in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten, dann wolle der Magistrat die Nachweisung die Hr. Bürgermeisters Haidinger über die erfolgte Vertaxirung seines bisher genossenen Gehaltes von 700 fl durch die saldirte Taxnote gegen seine zeitige Zurückstellung unverzüglich liefern, um sich bei Bemessung seiner schuldigen Diensttaxe gehörig benehmen zu können. Dem H. Rath Buberl zum Wißen vorzuhalten, und wird dem Kassaamte auf eine Abschrift aufgetragen, jeden Monath an der Besoldung desselben die entfallende Taxnote bei eigener Haftung abzuziehen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2