dem Kaßaamte die Vorlage der Stadtkaßarechnung bis 20. d.M. der Armeninstituts M. V. Fondsu. St. Kirchenamts-Rechnung aber bis 26. k.M. zur Revision anher bei sonst zu befahren habender Anzeige höheren Orts zur unabweisbaren Pflicht gemacht u. die allmonatliche Uiberreichung der Journale samt Beilagen zur Revision mit dem Anhange aufgetragen, daß die Außerachtlaßung jedesmal mit einem Pönfalle per 5 fl CMz werde geahndet werden. Hievon ist der RechnungsRevident zum Wißen u. wegen weiterer Uiberwachung, Nachsicht, u. nach Umständen Relationserstattung mit Rathschlag zu verständigen u. sind hiernach die Dekrete an das Kaßaamt u. die beiden Beamten Brazda u. Bindlehner zu erlaßen. Die H. Magistratsräthe Maurer u. Buberl, so wie das Praesidium pflichten diesen Anträgen im vollen Umfange bei, daher Conclusum per Unanimia Erledigung der Relation N. 10012 P. nach dem Antrage u. Entwurfe des H. Referenten. N. 10087 P. Reggsdekret ddt. 10. 8o. d.J. Z. 14926 u. K. A. Intimation ddt. 30. Novbr. d.J. Z. 27948 in Betreff der Nichteinlegung der Weiberverzichtsreverse bei Gattinnen verrechnender Beamten. Da diese Weiberverzichtsurkunden hieramts vor den verrechnenden Beamten ohnehin abgefordert werden, lediglich aufzubehalten, den Ehegattinen des bestellt gewesenen provisorischen Kaßenkontrollors Bindlehner u. des Aktuars Willner zum Wißen u. Benehmen vorzuhalten, u. deren eigenhändige schriftliche Bestättigung hierüber von Seite des Expedits abzufordern u. binnen 3 Tagen mit Relation vorzulegen. N. 9992 Sekretr. Weinberger relationirt wegen Erfolglaßung der deponirten Hilfsgelder an Josef Stadlmayr, nach weiterer Zurückhaltung derselben für Gottlieb Hofer u. Verfügung in Betreff einer von Josef Bachmayr unvollendet belaßenen Feuermauer. Diese Relation wird zur Wißenschaft genommen, u. den Dep. Koon. die Erfolglaßung den noch für Josef Stadlmayr hinterlegten Brandunterstützungsgelder per 152 fl CMz an selben gegen Quittung mit Rathschlag aufgetragen,
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