Politische Ratsprotokolle 1842

zu bedienen wißen, u. in seinem Bewußtseyn u. dem Wohlgefallen des Magistrats mit seiner so ausgezeichneten Dienstleistung die Triebkraft zu einer Anstrengung finden, welche bei der gegenwärtigen Sachlage zu mindern nicht in der Macht des Magistrats steht. N. 9744. P. Das Steueramt bittet um Erwirkung eines 8 tägigen Termines zur Vorlage der Steuerrechnung pro 1842. Diese ordnungswidrige, nicht einmal gehörig ausgeschriebene u. begründete Eingabe kann nicht berücksichtiget werden, zumahlen dieselbe nicht einmahl in der sub § 2 der Vorschrift ddt. 5. Jänner d.J. Z. 6587 vorgezeichneten Frist eingebracht wurde, und mag es sich das Kaßaamt lediglich selbst zuschreiben, wenn von ihm der verwirkte Pönfall per 5 fl CMz eingehoben werden wird, wobei man sich noch vorbehält, da alle Wahrnungen u. Aufmahnungen nichts fruchten, selbst bei der beigestellten Aushülfe die Termine nicht zugehalten u. die ergangenen Verordnungen nicht berücksichtiget werden, vorkommenden Falls von diesem dienstwidrigen Betragen höheren Orts die Anzeige zu erstatten. Hievon ist das Kaßaamt auf eine Rubrick mit dem Anhange zu verständigen, das bei sonstig zu gewärtigenden unangenehmen Folgen die Steuerrechnung binnen 48 Stunden anher vorzulegen sey. N. 9999. P. Kreisamts-Dekret ddt. 5. Dezbr. d.J. Z. 1502 St. wegen also gleicher Abfuhr der bis Ende 8ber nicht abgeführten Grund- u. Häusersteuer. Dem Kaßaamte mit dem Auftrage zuzustellen, diese Steuerbeträge, soferne es nicht schon geschehen seyn sollte, sogleich abzuführen u. sich hierüber durch Vorlage der Zahlungsbögen unter Rückschluß des Komunikats im Terminen von 8 Tagen auszuweisen, wobei man gewärtiget, daß sich dasselbe in Hinkunft instruktionsmäßiger benehmen u. derlei unangenehmen Rügen zu vermeiden wißen werde. N. 10012. P. Rechnungs-Revident Loitzenbauer erstattet ad N. 7394. P. Bericht rücksichtlich der vom Kaßaamte verfaßten Rechnun-

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