Herr Mag. Rath Buberl referirt. N. 10082. P. Leopold Hörmler, Meßerergesell, bittet um Ertheilung des Meldscheines zur Verehelichung mit Franziska Resel. Da die Heirathswerber erwerbsfähig sind, u. gute Sitten ausgewiesen haben, so ist für den Bittsteller der Meldschein auszufertigen, der Braut aber durch Rathschlag zu bedeuten, daß sie ihren geburtsobrigkeitlichen Meldschein beizubringen habe, deßen coatische. Vidirung sodann keinem Anstande unterliegen wird. N. 10058. P. Gregor Metzenhuber bittet um Erwirkung eines Erwerbsteuerscheines auf die freie Beschäftigung des Maschinnägelerzeugers. Da die Erzeugung der Blechnägel auf Maschinen ohne Feuer zu den freien Beschäftigungen gehöret, so wird diese Anzeige mit dem zur Nachricht genommen, daß derselbe sich zur Erwerbsteuer fatire, u. anzeige, ob u. wie viele Hilfsarbeiter er hiezu verwende, wovon er durch Rathschlag zu verständigen. Herr Mag. Rath Bleyer referirt: N. 9553. P. Expeditor Neumayr zeigt die Unmöglichkeit an, die ihm zugetheilten Geschäfte verrichten zu können. Dem Hrn. Bittsteller wird in Erledigung dieser Eingabe bedeutet, das, so wenig man die Last der auf ihm ruhenden Geschäfte verkennet, man doch theils aus Ursache des unzulänglichen Personals, theils weil das Kaßaamt seine eigenen Geschäfte nicht zu Stande bringt, ihm daher neue nicht mit Beruhigung übertragen werden können, theils weil die Geschäfte, um deren Enthebung gebetten wird, nach dem Gerichtsinstruktion und innern Einrichtung der Stelle vom Expedite nicht getrennt werden können, man in dieses Gesuch nur insoferne eingehe, als man sich wegen Abnahme der Einhebung u. Verrechnung der Miethzinse vom Exjesuitengebäude unter einem an das k.k. Kreisamt verwendet. Uibrigens wird der Herr Bittsteller sich bei seiner Amtsführung des Beistandes des ihm untergeordneten Personals
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