Politische Ratsprotokolle 1842

Handwerkes rathschlägig zu verständigen. N. 9285 P. Protokoll über die Vernehmung wegen Verleihung eines Tischlergewerbes für die Ortschaft Wieserfeld u. Aichet. Da sich nach den gepflogenen Erhebung ein Localbedarf zur Verleihung eines persönlichen Tischlergewerbes für die Ortschaften Wieserfeld u. Aichet nicht darstellt, diese Gewerbe zu den Polizeigewerben gehören, bei deren Verleihung nur der Ortsbedarf berücksichtigt werden darf, so kann dem Bittsteller das angesuchte persönliche Tischlergewerbe nicht verliehen werden, wovon derselbe unter Rückschluß seiner Beilagen, so wie das Tischlerhandwerk zu Handen seines Vorstehers rathschlägig zu verständigen. N. 9286 P. Protokoll über die Vernehmungen wegen Verleihung eines personellen Leuthgebsgewerbes für Wieserfeld. H. Referent Magistr. Rath Buberl beantragt die vorliegenden Gesuche des Josef Größwang, Johan Hartlauer u. Stefan Alteneder dahin zu erledigen: da sich nach den gepflogenen Erhebungen und nach den Ortsu. Localverhältnißen eine Nothwendigkeit zur Verleihung einer persönlichen Schankgerechtsame für Wieserfeld nicht darstellt, diese Gerechtsamen zu den Polizeigewerben gehören, bei deren Verleihung das Bedürfniß des Publicums nach den Local- u. Ortsverhältnißen zur Basis genommen werden muß, so könne den Bittstellern die angesuchten Schankgerechtsamen nicht verliehen werden, u. seyen daher dieselben mit ihren Gesuchen zurückzuweisen. Die Herrn Mag. Räthe Maurer u. Bleyer sind dagegen der Meinung, daß die Orts- u. LocalVerhältniße allerdings die Verleihung eines personellen Schankgerechtsamen rechtfertigen, und daß, nachdem auch die hierüber einvernommenen unbescholtenen Bürger aus der Gemeinde, dann die Viertelmeister sich dahin äußerten, daß sie eine derlei Verleihung nicht bloß wünschenswerth sondern für die aus dem Brande neu entstehende Ortschaft Wieserfeld selbst als nothwendig erachten,

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