Zahl 9185 P. vorliegender Repartitionsentwurfes unter die dort nahmhaft gemachten Personen proportionaliter nach Verhältniß ihres Schadens u. ihrer dort geschehenen Claßirung dergestalt unter halbe zu vertheilen sind, daß die erste Klaße 40 % u. die zweite 30 % erhalte. 10. Mit dieser Vertheilung soll diese Klaße der Verunglückten ein für allemahl abgefertiget u. künftighin nicht weiter mehr zu berücksichtigen seyn, weil Unterstützung u. Schaden zu einander ebenmäßig stehen, u. was noch an Unterstützungen einfließen mag, zur Hülfe für die am härtesten betroffenen Hausbesitzer conform des bereits niedergelegten Hauptgrundsatzes vorbehalten werden muß; zumahlen die Inwohner aus dem Unglücke selbst diese Zeit über reichlichen Erwerb zu finden Gelegenheit hatten. Zur Bestättigung allseitig unterschrieben: Franz de P. Heyß k.k. Kreis Coairs. Woisetschläger Oek. Rath Neckhaim Öck. Rath Maurer M. Rath Buberl Mag. Rath Bleyer Knoll Sekrtr. M. Rath Springer bg. Ausschuß M. Lechner bgr. Ausschuß Rathsprotocoll Zur Sitzung am 5. November 1842 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Mag. Rath Haydinger, verhindert Maurer, Vorsitzender Buberl Bleyer Sekretr. Knoll Herr Mag. Rath Buberl trägt zur Berathung vor: N. 8758 P. Begräbniß Conto hinsichtlich des todt gefundenen Kindes auf der Schütt im Steyrfluße per 47 xr CMz. Da diese Kosten das Landgericht treffen, so ist dieser Conto dem Kaßaamte mit dem Auftrage zuzustellen, diese 47 xr CMz aus der Stadtkaßa dem Todenansager auszubezahlen. N. 8762 P. Willner, Rechngsführer der ständischen Musikimpost überreicht die von Tanzmusiken eingehobenen Armenbeiträge mit 40 fl CMz. Ist der Ausweis samt Geldbetrag per 40 fl CMz dem Armeninstitutskaßier mit dem Auftrage zuzustellen, selben in Empfang zu nehmen, u. in Rechnung zu stellen.
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