gehörig gewürdiget wurden. 2. Die Gesuche Zahl 7349 u. 3852 P. der Bruderschaften aus Liebe des Nächsten bei den Wirthen Pachmayr und Haratzmüller seyen dahin zu erledigen, das nachdem die Hülfe anderwärts nöthiger ist u. der Bruderschaftszweck auch ohne die verbrannten Objekte erreicht werden könne, in diese Gesuche nicht eingegangen werden könne. 3. Die Gesuche Zahl 8465 u. 8851 P. der Anna Dworschak u. Anna Holzbauer sind hindanzuweisen, weil die Schadenangabe überspannt erscheint u. keinen Glauben verdient. Ebenso 4. das der Johanna Stainer, Zahl 6221 P., weil sie ohnehin betheilt wurde u. ihre gegenwärtige Schadenangabe der gepflogenen Erhebung zu Folge nicht auf Wahrheit beruht. 5. Karl Meiß ist mit seinem Gesuche Z. 3205 P. auf die bereits erhaltene entsprechende Betheilung mit Kleidungsstücken zu verweisen; Josefa Englahner aber mit ihrem Gesuche Z. 8656 P. auf die am 28. May d.J. geschehene gerichtliche Schadenerhebung u. die Klaßirung ihres Hauses in der Vorzungsklaße. 6. Johan Derndorfer, Ferdinand Fetzer u. Anna Sturmbauer sind mit ihren Gesuchen Zahl 3204, 6220 und 6320 P. hindann zuweisen, ersterer da seine Schadenangabe der Glaubwürdigkeit ermangelt, indem er zur Zeit des Brandes in Aichet wohnte, u. nicht abzusehen ist, warum er seine Kleider dem Franz Brunmayr in Aufbewahrung übergeben habe; der zweite, weil derselbe zur Zeit des Brandes bereits aus seiner Wohnung im Wieserfeld ausgezogen war u. daher keinen Schaden erlitten hat; die Dritte, weil ihr Mann nur beim Baue zufällig verunglückt u. seither gestorben ist, die Unterstützungsgelder aber für den Abgebrannten bestimmt sind. 7. Das Gesuch des Mathias Zaininger Zahl 5295 P. ist aufrecht zu erledigen u. er mit seinem angegebenen Schaden in die erste Klasse zu setzen. Ebenso die Gesuche des Franz Linzer u. der Susanna Englahner, dann des Laurenz Hocke, Wenzl Alt u. der Gebrüder Mathias u. Andreas Stalzer sub Z. 8494, 4434, 6433, 6279 u. 8712 P., u. sind dieselben sämtlich in die Zweite Klasse, u. zwar die Englahner, Linzer, Hocke, Alt u. die Gebrüder Stalzer mit der vollen Schadenangabe u. zwar die letzteren vier in diese Klasse darum einzureichen, weil sie anderwärts wohnhaft sind, daher nur vergleichungsweise zu ihrem übrigen Eigenthume einen verhältnißmäßig geringeren Schaden erlitten haben, u. die Absicht der Geber zunächst auf das Aufhelfen der hiesigen Insaßen u. Ortsbewohner gerichtet ist. 8. Ebenso sind die Gesuche des Karl Leitner, der Katharina Albrecht, u. Lüftinger sub Zahl 6577, 7298 u. 7215 P. aufrecht zu erledigen u. in die zweite Klaße einzustellen, jedoch die beiden ersten nur mit einem Schaden von 15 fl CMz, da die Mehrangabe nicht glaubwürdig ist, u. des Beweises ermangelt, die letztere aber mit der angegebenen vollen Schadenssumme. 9. Unter die Inwohner in deren Kathegorie die nach den vorausgeschickten zu berücksichtigenden obigen Personen einzureichen sind, wird die Summa 4275 fl 21 xr CMz bestimmt, welche nach dem Leitfaden des sub
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2