Politische Ratsprotokolle 1842

überreichte, sind diese 43896 fl CMz in Ausgabe zu stellen. Herr Mag. Rath Maurer trägt zur allgem. Berathung vor: N. 1459 P. v. 1841 Mathäus Hildwein um Ausbezahlung der Gebühr per 1 fl 36 xr CMz für die Section der Leiche des Bauernknechts Josef Mayrhofer. Dem Kaßaamte zur Zahlung dieser 1 fl 36 xr CMz zuzustellen. N. 7614 P. Das Expedit legt nach verfloßenen Termin die Edicte wegen Verleihung einer neuen Maureru. Zimmermeistersstelle für diesen Bezirk vor. Herr Mag. Rath Maurer referirt: Es könne sich nun nur um die Verleihung einer Maurermeistersstelle handeln, weil sich um eine Zimmermeistersstelle ein Competent nicht gemeldet hat. Um aus den Bittstellern eine geeignete Wahl zu treffen, komme vor allem die Vorschrift des h. Hofkanzleidekrets vom 9. März 1815 in Hinsicht die bestandene Prüfung zu beobachten. In diesem Dekrete heißt es ausdrücklich, daß a) die Meisterrechtswerber in der Prov. Hauptstadt, falls sie sich nicht bereits der strengen Prüfung bei der Akademie der bildenden Künste unterzogen haben, bei der Landesbaudirektion einer strengen Prüfung in theoretischer u. praktischer Beziehung zu unterziehen haben, daß b) die Meisterrechtswerber in größeren Städten und Märkten sich ebenfalls einer solchen Prüfung entweder bei der k.k. Baudirektion oder auf Delegation dieser Direktion bei dem betreffenden Kreisamte durch den Kreisingenieur unterziehen müßen, wornach ihnen das Prüfungszeugniß von der Baudirektion ausgestellt wird; c) nur für Meister des flachen Landes genüge eine bei dem k.k. Kreisamte vor dem Kreisingenieur abzulegende Prüfung u. ein vom Kreisamte ausgestelltes Zeugniß. Es ist also für den hiesigen

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