Last liegt. Derselbe wäre daher ohne Verzug auf freien Fuß zu setzen. In Ansehung der hinsichtl. des den Mich. Fuchs entwendeten Mantels beantragten Verfügungen ist H. M. R. Buberl mit dem H. Ref. einverstanden. Herr Maatsrath Bleyer schließt sich der Meinung des H. M. Rathes Buberl an. Conclusum per majora et resp. per unanimia Es sei dieser Unters. Akt gegen Joh. Pichler wegen angeschuld. schw. Pol. Übert. des Diebstahls u. der Veruntreuung als eine Voruntersuchung bis zur Erlangung weiterer rechtl. Inzichten in der Registratur zu hinterlegen, u. Johann Pichler sogleich auf freien Fuß zu setzen, hinsichtl des dem Mich. Fuchs entwendeten Mantels aber die Beschreibung zu erlassen, 5 fach auszufertigen, dem Kr. Amte u. der Poliz. Dion. einzusenden u. seiner Zeit gegen den bekannt werdenden Thäter die Untersuchung zu führen, endlich der Fall in die betreffende Tabelle aufzunehmen. Weinberger Haydinger Sekretär Raths-Protokoll Aufgenommen zur Sitzung am 15. Oct. 1842 beim Maate. Steyr zur Sitzung in Politicis. Gegenwärtige H. Maatsrath Haydinger, Vorsitz. u. dir. Rath Maurer Buberl Bleyer Sekretär Weinberger Ref. des M. R. Bleyer. No. 8425 P. Sek. Weinberger relat. wegen Erfolglassung des für Franz Brunmayr No. 43 in Wieserfeld deponirten BrandunterstützungsBeitrages pr. 182 fl 24 1/2 xr CMz. Sind dise 182 fl 24 1/2 xr CMz dem Franz Brunnmayr zu seiner u. des Anton Haindl gemeinschaftlichen Handen gegen Quittung zu erfolgen.
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