Moralität vorgestanden u. sich die Zufriedenheit dises Maates erworben habe. Hiervon ist derselbe auf eine Rubrik zu verständigen, im Übrigen aber das Kassaamt wegen der Gehaltseinstellung zu decretiren u. hat die Ausschreibung des erledigten Dienstplatzes sogleich zu geschehen, weßwegen das Edict zu erlassen, zu affigiren, in der Prov. Zeitung gehörig einzuschalten, u. das Ende des Concurstermines auf den 29. d.Mts. anzusetzen ist. Die Schubbegleitung hat bis zur Wiederbesetzung durch die Polizeiwachmannschaft zu geschehen, dessen der Landgerichtsdiener, u. der Dist. Aktuar auf blinden Bogen mit dem zu erinnern sind, daß während die Sedisvacanz letzteren die Anstalt zu treffen hat, daß täglich während der Zeit des Frührapportes der Polizeisoldat Pfahnl bis zur Rückkehr des L.G. Dieners sich im Gefangenhause einzufinden, u. dort die Obsicht zu pflegen habe. Haydinger Weinberger Sekr.
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