Politische Ratsprotokolle 1842

andren fremden Mitbewerbern um das erledigte Gewerbe eingeräumt werden dürfe, so wird bei dem Umstande, da der Fortbetrieb dieses wichtigen Polizeigewerbes in Sanitätspolizeilicher Hinsicht wünschenswerth u. nothwendig ist u. der Bittsteller hierzu auch mit den gesetzl. Eigenschaften ausgerüstet ist, der provisor. Fortbetrieb des personellen ApothekerGewerbes seiner Mutter bis zur allfälligen Wiederverleihung desselben von Seite der H. Landesstelle, von dem Maate. als Ortsbehörde gegen dem gestattet, daß der Bittsteller sogleich seine weiteren dießfälligen Einschreitungen wegen Wiederverleihung dieses Gewerbes mache, wovon derselbe, soweit die beiden Apotheker Stigler u. Brittinger rathschl. verständigt werden, übrigens ist von diesem Provisorium das k.k. Kreisamt mit Bericht in Kenntniß zu setzen. Referat des H. Maats. R. Bleyer. 7004 P. Steueramt zeigt an, daß Anton Haller N. 3 in Reichenschwall pro 1842 noch die lf. u. sonst Steuern u. Gaben zusammen pr. 28 fl 39 xr CMz ausständig sei. Wird der Depos. Coon. mittelst Rathschlag aufgetragen, diese 28 fl 39 xr CMz Steuer- u. Gabenausstände aus dem deponirten Hauskaufschillings-Vadium an das Kassaamt zu erfolgen, dessen dasselbe mit Vorhalt verst. wirdÜ.brigens wird dem H. Sekret. Knoll mit Zustellung die Vorname der Liquidirung der auf dem verkauften Anton Haller'schen Hause N. 3 in Reichenschwall haftenden Satzposten mit Zuzug der

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